Unsere aktuellen Preise für Privatpatienten und Selbstzahler können Sie jederzeit auf unserer Website einsehen:
Preise für Privatpatienten & Selbstzahler
Die aufgeführten Vergütungssätze gelten für alle Behandlungen, die ab dem angegebenen Stichtag begonnen werden. Sie beziehen sich insbesondere auf:
In der ersten Behandlungseinheit erfolgt in der Regel eine kurze Befunderhebung, die gesondert berechnet wird.
Die Vergütung der Behandlungen erfolgt direkt zwischen Ihnen und unserer Praxis. Eine mögliche Erstattung durch Ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung ist hiervon unabhängig. Bitte klären Sie daher vor Behandlungsbeginn mit Ihrem Kostenträger, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Die Behandlungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Überschreitung dieser Frist können Verzugszinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe berechnet werden.
Die Abrechnung der therapeutischen Leistungen erfolgt direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, sofern eine gültige ärztliche Verordnung vorliegt.
Gesetzlich Versicherte sind – sofern keine Befreiung besteht – verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten. Diese beträgt:
Die Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig. Sie erhalten darüber eine Quittung.
Unsere Praxis arbeitet nach einem Bestellsystem. Die vereinbarte Behandlungszeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vorher ab, damit wir den Termin anderweitig vergeben können.
Erfolgt keine oder eine zu späte Absage, können wir Ihnen die für Sie vorgesehene Vergütung in Rechnung stellen (Ausfallgebühr). Dabei werden ersparte Aufwendungen selbstverständlich berücksichtigt.
Wird zum ersten Termin keine gültige Heilmittelverordnung vorgelegt, können die Behandlungskosten als Selbstzahlerleistung berechnet werden. Falls keine Behandlung stattfindet, kann ein Bereitstellungshonorar in Höhe des entsprechenden Kassensatzes berechnet werden.
Für die Durchführung der Behandlung und Abrechnung werden Ihre persönlichen Daten in unserer Praxis-EDV gespeichert und verarbeitet. Dies umfasst insbesondere Ihre Kontaktdaten, Diagnosen, Verordnungen und die erbrachten Leistungen.
Bei medizinischen Rückfragen darf Kontakt mit Ihrer behandelnden Ärztin / Ihrem behandelnden Arzt aufgenommen werden, um Inhalte der Verordnung und des Therapieverlaufs zu klären.
Sofern Forderungen an ein Inkassounternehmen abgetreten werden, können hierfür die notwendigen Behandlungs- und Abrechnungsdaten übermittelt werden (z. B. Aufstellung der erbrachten Leistungen, Behandlungsdaten, Name und Anschrift).
Die genannten Regelungen gelten für alle kassenärztlichen und privatärztlichen Verordnungen, die Sie in unserer Praxis einreichen. Ebenso gelten sie für alle Behandlungen, die ohne ärztliche Verordnung als Heilpraktikerleistungen erbracht werden.
Die Bedingungen beziehen sich sowohl auf die Erstbehandlung als auch auf alle Folgetermine.
Vor Beginn der Therapie sollten Sie von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt verständlich über Ihre Erkrankung, die geplanten Maßnahmen sowie Nutzen und mögliche Risiken der Behandlung informiert worden sein.
Im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung führen wir eine Anamnese und Befundung durch. Wenn sich daraus weiterer Aufklärungsbedarf ergibt, wird Ihr Therapeut bzw. Ihre Therapeutin Sie darüber informieren und mit Ihnen geeignete Maßnahmen besprechen.
Zusätzlich erhalten Sie Hinweise, wie Sie den Heilungsprozess durch eigene Maßnahmen unterstützen können (z. B. Übungen, Eigentraining, Verhaltenshinweise).