Kundeninformation für gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich Versicherter mit einer Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt bzw. Zahnarzt können wir Sie in unserer Praxisgemeinschaft physiotherapeutisch behandeln.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, einige Vorgaben zu beachten:
- Um eine Verzögerung im Behandlungsbeginn aufgrund von Formfehlern auf der Verordnung zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, bereits bei der Terminvergabe alle notwendigen Informationen der Verordnung mit uns zu besprechen. Sie können uns die Verordnung gerne vorab per E‑Mail zusenden oder diese persönlich zur Prüfung vorbeibringen.
- Die Gültigkeit Ihrer Heilmittelverordnung beträgt ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage. Sollte der erste Termin in unserer Praxisgemeinschaft zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, lassen Sie bitte das Ausstellungsdatum von Ihrem Arzt abändern.
- Spätestens zum Behandlungsbeginn ist die Verordnung im Original vorzulegen. Ist dies nicht der Fall, wird der Termin privat in Rechnung gestellt.
- Innerhalb von 3 Monaten muss die Behandlung einer Heilmittelverordnung über 6 Behandlungseinheiten abgeschlossen sein.
- Jeder stattgefundene Termin muss auf der Heilmittelverordnung von Ihnen durch eine Unterschrift am selben Tag quittiert werden.
- Für jede Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenkassen ist laut SGB V §32 Abs. 2 i. V. m. §61 Satz 3 eine Zuzahlung fällig. Diese ist beim ersten Termin in der Praxis zu begleichen (Barzahlung oder EC‑Zahlung ist möglich).
- Sind Sie von der Zuzahlung befreit, bitten wir Sie, Ihren Befreiungsausweis zum ersten Behandlungstermin mitzubringen (weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt für Zuzahlungen).
- Sollten Sie Ihre Termine nicht wahrnehmen können, sagen Sie diese bitte mindestens 24 Stunden vor der vereinbarten Behandlungszeit ab. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden mit dem üblichen Kassensatz privat in Rechnung gestellt.
- Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein Handtuch mit. Vielen Dank
Stand Januar 2026