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Kundeninformation für gesetzlich Versicherte

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Als gesetzlich Versicherter mit einer Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt bzw. Zahnarzt können wir Sie in unserer Praxisgemeinschaft physiotherapeutisch behandeln.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, einige Vorgaben zu beachten:

Stand Januar 2026