Heilpraktiker eingeschränkt für Physiotherapie - Ihr direkter Weg zur physiotherapeutischen Behandlung.

Frau Maiwurm und Frau Kurzrock haben die Erlaubnis der „Heilpraktik eingeschränkt für Physiotherapie“ erhalten, erteilt durch das Gesundheitsamt Frankfurt am Main. Diese ermöglicht Ihnen den direkten Zugang zur physiotherapeutischen Behandlung, ohne eine vorherige ärztliche Untersuchung.

Wenn Sie bei akuten körperlichen Beschwerden nicht auf einen Facharzttermin warten möchten und der Meinung sind, diese sind physiotherapeutisch behandelbar, können Sie direkt mit uns einen Termin vereinbaren.
Wir bestimmen gemeinsam die physiotherapeutischen Mittel, den Umfang und die Frequenz der Therapie. Alle Faktoren passen wir an Ihre Bedürfnisse an.

Nach einer eingehenden physiotherapeutischen Untersuchung wird festgestellt, ob Ihr Beschwerdebild direkt behandelt werden kann oder doch eine ärztliche Abklärung notwendig ist.

Sofern dies nicht nötig ist, kann bereits im Untersuchungstermin die erste Behandlungseinheit stattfinden.

Kostenabwicklung
Bei Heilpraktikerleistungen eingeschränkt für Physiotherapie handelt es sich um Selbstzahlerleistungen.
Da die Untersuchung und Behandlung durch eine Heilpraktikerin eingeschränkt für Physiotherapie erbracht wird, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen.
Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Vertrag mit der Krankenversicherung.







 
 
 
 
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